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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

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Inhalt:

 

1.             Geltungsbereich der Bedingungen

2.             Preise, Preisänderungen

3.             Vertragsabschluss

4.             Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

5.             Zahlung und Zahlungsverzug

6.             Lieferung / Lieferzeiten

7.             Gefahrübergang - Versand

8.             Beanstandungen / Gewährleistungen

9.             Haftung und Haftungsbegrenzung

10.           Eigentumsvorbehalt

11.           Archivierung

12.           Periodische Arbeiten

13.           Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

14.           Copyright

15.           Geheimhaltung

16.           Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.           Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

 

 

 

1.         Geltungsbereich der Bedingungen

 

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

2.         Preise, Preisänderungen

 

a) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusiv Verpackung und Versand und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

b) Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe oder in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots oder Auftragsbestätigung beim Auftraggeber. Kommt es darüber hinaus zu Preisänderungen, kann sowohl der Auftragnehmer, als auch der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 

 

c) Kommt es zu wesentlichen Änderungen von Kostenfaktoren, insbesondere der Löhne, der Materialpreise oder Frachtkosten, können vereinbarte Preise entsprechend dem Einfluss der geänderten Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anpasst werden, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

d) Nachträglich, d.h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von 10,- Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

 

e) Die Erstellung von Skizzen, Entwürfen, Korrekturabzügen, Dateivorlagen etc., die Kontrolle, Änderungen oder Überarbeitung angelieferter oder übertragener Daten des Bestellers und ähnliche auf Wunsch des Bestellers erbrachte Vorarbeiten werden gesondert berechnet.

 

 

3.         Vertragsabschluss

 

a) Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren Server bzw. durch das Zusenden derselben per E-Mail und der mündlichen Bestätigung durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Bestellungen haben mit Abschicken des Uploadformulars oder Bestellung per E-Mail ihre Gültigkeit - Dateien können nur dann noch verändert oder ausgetauscht werden, wenn der Druckauftrag noch nicht in die Weiterverarbeitung ging - das bedeutet: sobald die Dateien belichtet oder gedruckt werden. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs werden die Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

b) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

 

c) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

d) Verkaufsangestellte des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

 

e) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 29,00 zzgl. MwSt. übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

 

f) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 zzgl. MwSt. fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen sind nur schriftlich und nur dann möglich, solange dem Auftragnehmer noch keine Druckdaten übermittelt worden sind.

 

 

4.         Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

 

a) Der Auftraggeber hat alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Druckunterlagen rechtzeitig zu übermitteln. Elektronisch verarbeitete Daten hat der Auftraggeber vor der Übermittlung entsprechend dem neuesten technischen Stand auf Computerviren hin zu überprüfen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

 

b) Der Besteller erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass ihm an den Bestellerunterlagen sämtliche zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte zustehen.

 

c) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind auf der Internetseite des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

 

d) Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bestellerunterlagen verantwortlich. Die angelieferten Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

 

e) Der Auftrag wird auf der Grundlage der Bestellerunterlagen ausgeführt, ohne dass es einer Druckfreigabe durch den Besteller bedarf.

 

f) Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Besteller unvollständige oder unrichtige Bestellerunterlagen übermittelt oder nach Vertragsschluss Änderungen des Auftrags (insbesondere der Auftragsdaten wie der Rechnungs- oder Lieferanschrift, der Versandart oder der Zahlungsweise) wünscht, ist gesondert zu vergüten.

 

 

5.         Zahlung und Zahlungsverzug

 

a) Die Lieferung erfolgt per Vorkasse. Nach mündlicher Vereinbarung kann die Lieferung auch auf Rechnung oder per Bar-Nachnahme erfolgen. Bei Nachnahmelieferungen entstehen zusätzliche € 5,80 (inkl. MwSt.) Nachnahmegebühr.

 

b) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.

 

c) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Auftragnehmer ist zulässig.

 

d) Lieferungen sind bis zur Bezahlung des Kunden Eigentum vom Auftragnehmer und können jederzeit zurück gefordert werden.

 

 

6.         Lieferung / Lieferzeiten

 

a) Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

 

b) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

 

c) Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

d) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - wie z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

e) Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenspauschale in Höhe von € 20,00 (netto). Auf diesen Schadensersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

 

f) Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Angegebene Liefertermine beziehen sich auf das Auslieferungsdatum und nicht auf das Anlieferungsdatum. Angegebene Lieferzeiten entsprechen den Auslieferungszeiten und nicht den Ankunftszeiten.

 

 

7. Gefahrübergang - Versand

 

 

a) Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Der Versandweg, der Spediteur und Frachtführer, Beförderungs- und Schutzmittel sowie die Verpackung der Ware sind der Wahl des Auftragnehmers überlassen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die billigste oder schnellste Versandart. Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

 

b) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.

 

c) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

 

8.         Beanstandungen / Gewährleistungen

 

a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

 

b) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

 

c) Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer, jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung, zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden. Die Umwandlung von Corel Draw-Dateien kann Farbunterschiede mit sich bringen. Hierfür übernehmen wir nicht die Verantwortung. Word-Dateien und Powerpoint-Dateien sollten eigenständig in PDF-Dateien umgewandelt werden. Solche Dateien können in verschiedenen Ausgaben der Programme unterschiedliche Darstellungen hervorrufen, wie z. B. Schriften werden automatisch ersetzt. Hierfür übernehmen wir keinerlei Verantwortung und drucken oder konvertieren die Dateien wie sie uns angezeigt werden. Vektorgrafiken werden gerastert und daher können Schriften beim Umwandeln an Schärfe verlieren. Größen, welche nicht dem Originalformat entsprechen, aber ausreichende Qualität haben, werden automatisch in das dementsprechende Format umgewandelt (hochgerechnet). Plakatbestellungen, welche nicht den original DIN Größen entsprechen, werden nach Vorlage gedruckt, auch wenn diese den vorgegebenen DIN Größen entsprechen.

 

d) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

 

e) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

 

f) Der Auftraggeber kann Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn und soweit die fehlerhafte Ware mehr als 5 % der Gesamtliefermenge beträgt.

 

g) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

 

h) Wenn der Auftraggeber in Broschüren keine Seitenzahl einmontiert, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Sortierung der fertigen Broschüre

 

i) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.

 

j) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

k) Falls bei ungefalzten Flyern eine der beiden Seiten versehentlich beim Drucken auf den Kopf gestellt wird können wir keine komplette Reklamation akzeptieren, lediglich einen Preisnachlass von max. 20 %.

 

l) Bei geringfügigen Beanstandungen (wie kleine Punkte oder kleine Flecken) kann nur ein Preisnachlass von maximal 15 % gewährleistet werden, dies gilt auch die Abweichung von DIN Maßen. Falls Sie uns Word, PPT oder Corel Draw-Dateien schicken, können beim Umwandeln in PDF-Dateien Farbunterschiede auftreten - hierfür können wir keine Reklamationen gelten lassen.

 

m) Datenkontrollen unsererseits beschränken sich nur auf die Auflösung einer Datei und der Formateinhaltung. Folder oder Broschüren werden nicht auf die Genauigkeit, Seitenanlage oder Größe der verschiedenen Seiten geprüft und können bei Erhalt auch nicht bei uns reklamiert werden.

 

n) Durch unberechtigte Reklamationen entstehende Kosten trägt der Besteller.

 

o) Der Auftraggeber hat die gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, die Ware zu besichtigen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Veräußerung der gerügten Ware ist sofort einzustellen bzw. zu unterlassen. Ferner hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf ihr jederzeit zulässiges Verlangen unverzüglich die gerügte Ware oder - nach Wahl des Auftragnehmers - Proben davon zur Verfügung zu stellen.

 

p) Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen.

 

 

9.         Haftung und Haftungsbegrenzung

 

a) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.

 

b) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

 

c) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.

 

d) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

 

 

 

10.       Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Die bestellte Ware ist Eigentum des Auftragnehmers bis der Kunde die Ware bezahlt hat.

 

 

11. Archivierung

 

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

 

12.       Periodische Arbeiten

 

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können von beiden Seiten mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

13.       Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

 

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

14.       Copyright

 

a) Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Testmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

 

b) Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

 

15.       Geheimhaltung

 

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

17.       Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

 

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

b) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform.

 

c) Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.

 

d) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.



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